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Tobias Rilling

Gutes tun und Steuern sparen

 

Als Stifter im Rahmen der Johanniter-Stiftung werden Sie steuerlich besonders begünstigt. Möglich wurde dies durch das neue Stiftungsrecht, das seit dem Jahr 2000 in Kraft getreten ist.

 

Überzeugende Steuervorteile

Bei einer Spende z.B. zugunsten eines der Johanniter-Krankenhäuser können Sie als natürliche Person diese mit bis zu zehn Prozent des Gesamtbetrages Ihrer Einkünfte steuermindernd einsetzen (im Rahmen der gesetzlichen Grenzen einer mildtätigen Spende). Auch für spendende Unternehmen besteht bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer die Möglichkeit des Spendenabzugs.

Darüber hinaus können Sie bei einer Zuwendung an eine Stiftung derzeit weitere 20.450 Euro pro Jahr geltend machen. Diese Steuervorteile können Sie nutzen, wenn Sie zum Beispiel eine Zustiftung zugunsten der Johanniter-Stiftung machen, sich für eine zweckgebundene Zuwendung in einen unserer Themenfonds entscheiden oder einen eigenen Namensfonds gründen. 

Bei einer Einzelzuwendung von mehr als 25.565 Euro (Großspende) kann dieser Betrag auch innerhalb eines Sieben-Jahres-Zeitraumes steuerlich geltend gemacht werden.

 

Es geht auch um's Geld

Tragen Sie sich mit dem Gedanken, eine Stiftung zu gründen? Dann können Sie im ersten Jahr derzeit weitere 307.000 Euro geltend machen oder auf bis zu 10 Jahre verteilen. Bitte beachten Sie dabei die Voraussetzung, dass das Kapital der Stiftungsgründung innerhalb von 12 Monaten in das Stiftungsvermögen fliessen muss.

Unter rechtlichen Gesichtspunkten handelt es sich um eine sog. "unselbständige Stiftung". Eine solche Stiftung kann Ihren Namen tragen und hat eine von Ihnen festgelegte Stiftungssatzung.

 

Befreiung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer

Soweit ererbtes oder geschenktes Vermögen innerhalb von 24 Monaten einer steuerbegünstigten Stiftung zugewendet wird, werden die Erben oder Beschenkten rückwirkend von der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer befreit.

 

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